Europa

Schweden: Verbannung von Straftätern aus Geschäften, Bibliotheken und Bädern

Damit sich die schwedische Öffentlichkeit sicherer fühlt, weitet die schwedische Regierung die Zugangsverbote für Straftäter aus. Staatsanwälten soll es leichter gemacht werden, bestimmten Personen den Zutritt zu Geschäften, öffentlichen Badeanstalten und Bibliotheken zu verweigern.
Schweden: Verbannung von Straftätern aus Geschäften, Bibliotheken und BädernQuelle: www.globallookpress.com © Elmar Kremser/SVEN SIMON

Am Montag wurde im Rahmen einer Pressekonferenz eine Ausweitung des seit 1. März 2021 bestehenden Gesetzes vorgestellt, die es Staatsanwälten erlaubt, Straftäter aus dem öffentlichen Leben zu verbannen. Bislang umfasste das Gesetz nur ein Zugangsverbot für Geschäfte, in denen die betreffende Person eine Straftat begangen hat. Jetzt soll das Verbot auch auf Schwimmbäder und Bibliotheken ausgeweitet werden. 

Der schwedische Justiz- und Innenminister Morgan Johansson von den Sozialdemokraten zu dem neuen Vorhaben: 

"Dies wird zu mehr Sicherheit und Ordnung führen. (...) Die Gesellschaft muss Menschen Grenzen setzen, die keine Rücksicht nehmen." 

Johansson betonte, es ginge nicht nur darum, den Besuchern von öffentlichen Einrichtungen wie Schwimmbädern und Bibliotheken ein Gefühl von Sicherheit zu geben, auch den Mitarbeitern würde damit geholfen: 

"Ich betrachte dies nicht nur als ein Thema für die Besucher, sondern auch als ein Thema der Arbeitsumgebung, dass die Mitarbeiter sicher sind und sich sicher fühlen sollten."

Das Gesetz über das Zutrittsverbot trat am 1. März dieses Jahres in Kraft. Danach kann ein Verbot erteilt werden, wenn die Gefahr besteht, dass die Person eine Straftat begeht oder jemanden belästigt. Gegen Personen, die Straftaten begangen haben oder Mitarbeiter belästigten, kann auf Anordnung der Staatsanwaltschaft ein Verbot ausgesprochen werden, wenn eine Bibliothek oder ein Hallenbad dies verlangt. 

Bis jetzt wurden 130 Zutrittsverbote für Geschäfte erlassen, nachdem Staatsanwälte ein Verbot beantragt und Gerichte dem Gesuch stattgegeben hatten. In 280 Fällen steht eine Entscheidung noch aus. Das Zugangsverbot soll bis zu einem Jahr gelten und verlängert werden können. Verstöße dagegen werden mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet. Die Gesetzesänderung soll am 1. Juli 2022 in Kraft treten. 

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